Michael Lysander FREMUTH, Universität Wien: Das islamische Kopftuchgesetz verletzt drei Grundrechtspositionen

Michael Lysander FREMUTH, Universität Wien: Das islamische Kopftuchgesetz verletzt drei Grundrechtspositionen

Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt in Österreich ein Gesetz, dass das Tragen eines islamischen Kopftuchs für Mädchen unter 14 Jahren untersagt. Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit dem Schutz von Kindern vor religiösem Zwang. Kritiker:innen sehen darin hingegen einen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte.

Über diese Fragen diskutierten am 7. Oktober sechs Expert:innen und Betroffene bei einer Veranstaltung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in der Wiener Diplomatischen Akademie. Mehr als 200 Menschen verfolgten die Debatte mit dem Titel: „Kopftuchverbot an Schulen – Schutz oder Einschränkung der Selbstbestimmung?“ Moderiert wurde die Diskussion von der Juristin und Journalistin Amira Awad.

Ein Bericht von simon INOU

Podiumsteilnehmer:innen: 

  • Yara ALNAHHAS, Schülerin, 8. Klasse, Realgymnasium
  • Michael Lysander FREMUTH, Direktor, Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte; Professor für Grund- und Menschenrechte, Universität Wien
  • Dunia KHALIL, Expertin für Antirassismus, Vielfalt und diskriminierungskritische Arbeit, Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus
  • Martin KIENL, Leiter Sektion II: Integration, Kultur und Volksgruppen, Bundeskanzleramt
  • Marawan MANSOUR, Rechtsanwalt
  • Karin MEDITS-STEINER, Vorsitzende, Personalvertretung der Wiener Pflichtschullehrer:innen

Ebako Ugbodu: In Österreich wird viel verdeckt und schön geredet

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Caroline Nwafor und die Klimagerechtigkeit in Österreich

Antirassismus bedeutet, gesellschaftliche Ungleichheiten und strukturelle Benachteiligungen sichtbar zu machen und ihnen entgegenzuwirken. Denn ungleiche Zugänge zu Arbeit, Einkommen, Wohnraum und gesellschaftlicher Teilhabe können Armut und soziale Ungleichheit verstärken.

Gesellschaftliche Ungleichheiten tragen oftmals maßgeblich dazu bei, dass Menschen in Armut geraten und auch von Energiearmut betroffen sind. Doch was hat das konkret mit Energie zu tun?

Dazu haben wir ein Interview mit Caroline Nwafor geführt. Sie leitet die Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut (kea), eine Abteilung des Klima- und Energiefonds der Republik Österreich, die Klimaschutz und Energieeffizienz fördert.

Die kea bietet bedürftigen Familien, die ihre Energiekosten nicht mehr bezahlen können, Beratung und vielfältige Unterstützung. Doch wie können gesellschaftliche Ungleichheiten dazu führen, dass bestimmte Menschen stärker von Energiearmut betroffen sind?

Mehr Infos über die Arbeit von Caroline Nwafor: https://kea.gv.at/service/