Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt in Österreich ein Gesetz, dass das Tragen eines islamischen Kopftuchs für Mädchen unter 14 Jahren untersagt. Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit dem Schutz von Kindern vor religiösem Zwang. Kritiker:innen sehen darin hingegen einen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte.
Über diese Fragen diskutierten am 7. Oktober sechs Expert:innen und Betroffene bei einer Veranstaltung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in der Wiener Diplomatischen Akademie. Mehr als 200 Menschen verfolgten die Debatte mit dem Titel: „Kopftuchverbot an Schulen – Schutz oder Einschränkung der Selbstbestimmung?“ Moderiert wurde die Diskussion von der Juristin und Journalistin Amira Awad.
Ein Bericht von simon INOU
Podiumsteilnehmer:innen:
- Yara ALNAHHAS, Schülerin, 8. Klasse, Realgymnasium
- Michael Lysander FREMUTH, Direktor, Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte; Professor für Grund- und Menschenrechte, Universität Wien
- Dunia KHALIL, Expertin für Antirassismus, Vielfalt und diskriminierungskritische Arbeit, Dokustelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus
- Martin KIENL, Leiter Sektion II: Integration, Kultur und Volksgruppen, Bundeskanzleramt
- Marawan MANSOUR, Rechtsanwalt
- Karin MEDITS-STEINER, Vorsitzende, Personalvertretung der Wiener Pflichtschullehrer:innen




